Heilbad Heiligenstadt, den 30.12.2021
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie hatten besinnliche Festtage. Die letzten Tage des alten Jahres eilen dahin und es gilt, das neue Jahr in der Schule vorzubereiten. Wie Sie sicher der Presse entnehmen konnten, hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 28.12.2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 03.01.2022 gilt und wesentliche Änderungen zu der Vorabmeldung vom 22.12.2021 beinhaltet:
Am 3. und 4. Januar 2022 wird eine erweiterte Notbetreuung ohne Zugangsvoraussetzung für die Klassenstufen 1 bis 6 angeboten. Für unsere Schule bedeutet dies, alle Lehrer und Erzieher sind im Einsatz an der Schule. An beiden Tagen können Ihre Kinder von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr betreut werden. Vermerken Sie wie gewohnt, ob Ihre Kinder am Mittagessen teilnehmen und wie lange sie bleiben. Die Kinder sollen diese beiden Tage zum Wiederholen und Festigen des Unterrichtsstoffes in Deutsch und Mathematik nutzen. Schüler, die zu Hause betreut werden können, bekommen die Aufgaben über die Schulcloud zu Verfügung gestellt. Schüler, die in der Notbetreuung sind, erledigen diese Aufgaben unter Aufsicht in der Schule.
Während dieser ersten beiden Tage müssen wir die Corona-Infektionslage an der Schule einschätzen. Deshalb meine dringende Bitte an Sie: Melden Sie sich umgehend am 03.01.2022 telefonisch im Sekretariat der Schule, wenn Ihr Kind mit SARS-COV-2 infiziert ist oder sich in häuslicher Quarantäne befindet.
Diese schulische Lageeinschätzung ist Voraussetzung für die weitere Beschulung ab dem 05.01.2022:
- Gibt es mehr als eine infizierte Person an der Schule, könnte es einen eingeschränkten Präsenzunterricht geben. Dieser sieht für die Grundschulen zuerst für einzelne Klassen oder die gesamte Schule den Unterricht in Form von festen Lerngruppen vor.
- Sollte die schulische Lageeinschätzung positiv sein, findet der Unterricht ab dem 05.01.2022 nach dem normalen Stundenplan statt.
- Wir werden Sie umgehend, möglichst noch am 03.01.2022 informieren.
Die schulische Lageeinschätzung muss wöchentlich bis einschließlich Donnerstag neu bewertet werden, um für die folgende Woche schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. Sollte die Zahl der Infektionen an der Schule sehr zunehmen, kann dies auch dazu führen, dass Ihre Kinder im häuslichen Distanzunterricht lernen müssen. In diesem Fall wird eine Notbetreuung eingerichtet, für die es Zugangsbeschränkungen gibt (sh. „Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport“).
Wir testen alle Schüler zweimal pro Woche, auch während der Notbetreuung. Die neue Allgemeinverfügung legt fest, dass jetzt auch Grundschüler eine qualifizierte Gesichtsmaske tragen müssen. Schüler, die keine qualifizierte Gesichtsmaske tragen, erhalten ein Betretungsverbot für das Schulgebäude. Dies gilt auch für Schüler, die nicht an den Testungen teilnehmen bzw. keinen Testnachweis vorlegen können.
Liebe Eltern,
wir sind sehr bemüht, so lange wie möglich den Präsenzunterricht für Ihre Kinder unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin bei unseren Bemühungen, schicken Sie Ihr Kind nur, wenn es symptomfrei ist, lassen Sie es bei auffälligen Symptomen der Geschwisterkinder zu Hause und melden Sie uns umgehend positive Testergebnisse. An dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich bei Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr.
Ein Hinweis noch für die Rengelröder Eltern: Am 03. und 04. Januar fahren die Busse nach dem Ferienfahrplan. Sonderfahrten sollen eingerichtet werden.
Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr, bleiben Sie gesund und trotz allem optimistisch!
Mit freundlichem Gruß
E. Kleineberg
Schulleiterin