Informationen vom 17.03.2022
Liebe Eltern,
an Thüringer Schulen gilt ab kommender Woche eine Übergangsphase für Infektionsschutzmaßnahmen. Hintergrund ist die Neuregelung des Bundesinfektionsschutzgesetzes im Bundestag, die in dieser Woche, am 18. März 2022, abgeschlossen werden soll. Thüringen nutzt die Möglichkeit, von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen, um weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Es kommt ab Montag, dem 21. März 2022 an den Schulen aber auch zu ersten vorsichtigen Lockerungen.
Folgende Maßnahmen sind für die Zeit vom 21. März bis 2. April 2022 vorgesehen:
- Das zweimalige wöchentliche Testen an Schulen soll fortgesetzt werden.
- Maskenpflicht besteht in Schulgebäuden, in der Schülerbeförderung sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5. Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt für die Grundschule.
- Wegfall der Kontaktnachverfolgung in Schulen
- Der Schutz von vulnerablen Schülerinnen und Schülern hat weiter hohe Priorität. Eltern können auf Antrag und mit medizinischem Attest ihre Kinder vom Schulbesuch in Präsenz freistellen lassen. In Verantwortung der Schule werden dann geeignete Einzelfalllösungen gefunden bzw. bereits bestehende Lösungen weitergeführt.
Mit freundlichem Gruß
E. Kleineberg
Schulleiterin