Heiligenstadt, den 20.11.2020
Liebe Eltern,
die Sorge um das eigene Kind treibt Sie als Eltern stetig um. Ihre Gedanken kreisen Tag und Nacht um das Wohlergehen Ihrer Liebsten. Das ist gut so und sehr verständlich. Dies haben auch einige findige Uhrenhersteller erkannt und sogenannte Smartwatches entwickelt.
Liebe Eltern, wie wir feststellen können, befinden sich zunehmend mehr Kinder im Besitz einer Smartwatch/ interaktiven Uhr. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass internet- und telefonfähige Uhren sowie Uhren, die aufnahmefähig sind, der Verwendung eines Handys entsprechen.
Daher gilt das untersagte Mitbringen und Verwenden von Handys ebenso für diese Art von Uhren.
Kinderuhren mit einer Abhörfunktion sind zudem nach § 90 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verbotene Sendeanlagen.
Auf der folgenden Internetseite finden Sie weitere Informationen zum Thema „Smartwatch“ und dem Umgang mit Medien allgemein:
https://www.schau-hin.info/news/artikel/smartwatch-nicht-zur-kontrolle-von-kindern-einsetzen.html
Vertrauen Sie Ihrem Kind! Dann handelt es auch in zukünftigen Situationen immer sicherer.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Kleineberg
Schulleiterin